Glossar der juristischen Fachbegriffe
Rechtsbegriffe im Überblick
A bis Z
A
- Beglaubigte Abschrift: Eine Kopie eines Originals, die oft vom Notar erstellt wird, um den Inhalt eines Dokuments festzuhalten. Sie hat die gleiche Rechtskraft wie das Original.
- Abtretung: Übertragung von Forderungen oder Rechten von einer Person auf eine andere, oft durch notariellen Vertrag.
- Anfechtung: Möglichkeit, einen Vertrag aufgrund von Irrtum, Täuschung oder Drohung rückgängig zu machen. Notarielle Beurkundung kann bei Anfechtungsgründen wichtig sein.
B
- Beurkundung: Notarielle Bestätigung der Rechtmäßigkeit und des freien Willens der Vertragsparteien bei bestimmten Rechtsgeschäften.
- Beglaubigung: Bestätigung der Echtheit von Unterschriften oder Dokumenten durch den Notar.
- Belastungs- und Veräußerungsverbot: Verpflichtung, ohne Zustimmung der berechtigten Person eine Liegenschaft weder mit einem Pfandrecht zu belasten noch zu verkaufen oder unentgeltlich zu übertragen.
- Bürgschaft: Verpflichtung einer Person, für die Schulden eines Dritten einzustehen, oft notariell beglaubigt.
C
- Courtage: Vermittlungsprovision für Immobilienmakler, oft im notariellen Kaufvertrag geregelt.
- Cessio: Lateinischer Begriff für „Abtretung“ oder „Übertragung“.
D
- Dienstbarkeit: Recht, das einer Person die Nutzung eines fremden Grundstücks ermöglicht, wird notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen.
E
- Erbvertrag: Vertrag zur Regelung der Erbfolge unter Ehegatten oder eingetragenen Partnern, der notariell beurkundet werden muss.
- Erbverzicht: Notarieller Verzicht zu Lebzeiten auf das gesetzliche Erbrecht.
- Erwachsenenvertretung: erforderlich, wenn eine volljährige Person Entscheidungen nicht (mehr) selbst treffen kann.
- Eidesstattliche Versicherung: Erklärung unter Eid über die Wahrhaftigkeit von Angaben, kann beim Notar abgegeben werden.
- Eigentumsübertragung: Prozess der Übertragung von Eigentum an einer Sache, insbesondere an Immobilien, durch notarielle Beurkundung abgesichert.
- Enterbung: Entzug des Pflichtteilsrechts wegen Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes.
F
- Familienrecht: Rechtsgebiet zu Eheschließung, Scheidung und weiteren familiären Angelegenheiten; notarielle Verträge sind oft erforderlich.
- Firmenbuchregister: Öffentliches Verzeichnis von Unternehmen und Handelsgesellschaften, Eintragungen benötigen häufig notarielle Beurkundung.
- Forderungsabtretung: Übertragung von Forderungen durch notarielle Verträge.
- Formvorschriften: Gesetzliche Anforderungen an die Form von Rechtsgeschäften, wie notarielle Beurkundung.
G
- Gesellschaftervertrag: Vertrag zur Regelung der Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, oft notariell beurkundet.
- Gerichtskommissär/innen: Notar/innen sind vom Gericht dazu bestellt, Verlassenschaften als Gerichtkommissär abzuwickeln.
- Grundschuld: Ein Grundpfandrecht zur Sicherung von Krediten, wird durch notarielle Verträge bestellt und ins Grundbuch eingetragen.
H
- Hypothek: Ein Grundpfandrecht zur Sicherung eines Kredits, oft durch notarielle Verträge erstellt und ins Grundbuch eingetragen.
I
- Immobilienkaufvertrag: Vertrag über den Kauf einer Immobilie, der notariell beurkundet werden muss.
- Inkasso: Einzug von Forderungen, bei dem notarielle Dokumente unterstützend sein können.
J
- Juristische Person: Rechtliche Einheit, die Rechte und Pflichten hat, deren Rechtsgeschäfte oft notariell beurkundet werden müssen.
- Jahresabrechnung: Dokumentation der Kosten und Einnahmen einer Immobilie, relevant bei notariellen Kaufverträgen.
K
- Kaufvertrag: Vertrag über den Kauf eines Gegenstands oder einer Immobilie, häufig notariell beurkundet.
- Kaution: Sicherheitsleistung bei Mietverträgen oder Kaufverträgen, oft im notariellen Vertrag geregelt.
- Kollisionsrecht: Regelungen für grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte, beachtet von Notaren bei internationalen Verträgen.
L
- Löschungsbewilligung: Dokument zur Erlaubnis der Löschung von Hypotheken oder anderen Rechten (zB. Wohnungsgebrauchsrecht) im Grundbuch, notariell beglaubigt.
- Lebenspartnerschaft: Rechtliche Verbindung zwischen gleichgeschlechtlichen Personen, oft notariell beurkundete Verträge zur Regelung von Vermögensverhältnissen.
M
- Mahnverfahren: Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen, bei dem notarielle Dokumente relevant sein können.
- Medizinisch unterstützte Fortpflanzung: bei Verwendung einer fremden Eizelle oder einer Samenspende ist eine Zustimmungserklärung in Form eines Notariatsaktes erforderlich.
- Miteigentum: Gemeinsames Eigentum mehrerer Personen an einer Sache, oft durch notarielle Verträge geregelt und im Grundbuch eingetragen.
N
- Notarielle Urkunde: Dokument, das vom Notar erstellt und beglaubigt wird und besonderen Beweiswert hat.
- Notariatsakt: schriftliche Urkunde über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung. Zwingend gesetzlich vorgeschrieben bei Schenkungen ohne formelle Übergabe, Schenkungen auf den Todesfall, Erb- und Pflichtteilsverzichten, Kauf-, Tausch-, oder Darlehensverträgen zwischen Ehegatten, Ehe- und Partnerschaftsverträgen, Gesellschaftsverträgen von GmbHs und AGs, Stiftungserklärungen für die Gründung einer Privatstiftung, Zustimmungserklärung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung.
O
- Obligatorisches Geschäft: Ein Rechtsgeschäft, durch das Verpflichtungen entstehen, wie z.B. ein Kaufvertrag. Notarielle Urkunden können solche Geschäfte absichern.
- Option: Ein Recht, eine Leistung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, oft in notariellen Verträgen festgehalten.
- Online-Rechtsdienstleistungen: fast alle Amtshandlungen können online erfolgen; ob Beglaubigung der Unterschrift oder die Unterfertigung von Notariatsakten.
- Österreichisches Zentrales Testamentsregister: notariell errichtete Testamente werden unter dem Namen des Testators im ÖZT eingetragen und können so im Ablebensfall jedenfalls gefunden werden.
P
- Pachtvertrag: Vertrag zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Immobilie gegen Zahlung eines Pachtzinses, kann notariell beurkundet werden.
- Patientenverfügung: schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebensverlängernde Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden.
- Pfandrecht: Recht zur Sicherung einer Forderung durch Verpfändung einer Sache, oft durch notarielle Verträge geregelt.
- Pflichtteilsverzicht: Verzicht auf den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, nur gültig mit entsprechender notarieller Beurkundung.
Q
- Quoten: Anteile an einer Gesellschaft oder einem Vermögen, oft in notariellen Verträgen zur Regelung von Erb- oder Gesellschaftsverhältnissen spezifiziert.
R
- Rangfolge: Reihenfolge der Eintragung von Rechten im Grundbuch, z.B. bei Hypotheken. Notarielle Beurkundungen können die Rangfolge beeinflussen.
- Rechtsgeschäft: Ein rechtlicher Akt, der rechtliche Folgen hat, wie z.B. Verträge oder Vereinbarungen, oft durch notarielle Urkunden dokumentiert.
S
- Schenkung: Übertragung von Eigentum ohne Gegenleistung, oft notariell beurkundet, insbesondere bei größeren Vermögenswerten.
- Sicherheitsübereignung: Übertragung von Eigentum zur Sicherung eines Kredits, die notariell beurkundet wird, um die Rechtsgültigkeit zu gewährleisten.
- Sterbeverfügung: Protokollierung des Entschlusses einer sterbewilligen Person zur selbstbestimmten Beendigung ihres Lebens.
T
- Testament: Schriftliche Erklärung, an wen das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Vermögen übertragen werden soll
- Teilungserklärung: Dokument, das die Aufteilung eines Grundstücks oder Gebäudes in Eigentumswohnungen regelt, erfordert notarielle Beurkundung.
- Todesfallaufnahme: Nach dem Ableben einer Person wird eine dieser nahe Stehende Person zu einem Gespräch eingeladen um die Verwantschafts- und Vermögensverhältnisse aufzunehmen.
U
- Übertragung: Die rechtliche Übertragung von Eigentum oder Rechten, oft durch notarielle Urkunden dokumentiert.
- Urkunde: Ein offizielles Dokument, das von einem Notar erstellt und beglaubigt wird, um Rechtsgeschäfte nachzuweisen.
V
- Vormerkung: Ein Eintrag im Grundbuch, der bestimmte Rechte (z.B. Kaufrechte) sichert. Vormerkungen werden oft auf Basis notarieller Verträge vorgenommen.
- Vollmacht: Ermächtigung einer Person, im Namen einer anderen Person rechtliche Handlungen vorzunehmen, kann notariell beglaubigt werden.
- Verlassenschaft: Vermögen eines Verstorbenen, das an Erben übergeht; Notare wickeln als Gerichtskommissäre Verlassenschaften ab.
- Verpflichtungserklärung: Eine Erklärung, in der sich jemand verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen, oft notariell beurkundet.
W
- Wirkung: Die rechtlichen Konsequenzen eines Vertrages oder einer Vereinbarung, die durch notarielle Beurkundung oft verstärkt werden.
- Wohnungsgebrauchsrecht: das höchstpersönliche und lebenslange Recht in einer Wohnung oder einem Haus wohnen zu dürfen.
Z
- Zwangsvollstreckung: Verfahren zur Durchsetzung von Forderungen durch gerichtliche Maßnahmen, bei denen notarielle Dokumente eine Rolle spielen können, insbesondere bei der Vollstreckung von Hypotheken.
Sammlung
von wichtigen Begriffen aus dem
Rechts- und Notarwesen
gut beraten
Dieses Glossar bietet eine umfassende Sammlung von wichtigen Begriffen aus dem Rechts- und Notarwesen. Es dient dazu, Ihnen als Mandanten ein tieferes Verständnis für die Fachsprache und die Abläufe zu vermitteln, die in notariellen und rechtlichen Angelegenheiten von Bedeutung sind. Viele rechtliche Vorgänge, sei es der Kauf einer Immobilie, die Regelung des Erbrechts oder die Beglaubigung von Dokumenten, erfordern nicht nur die Beachtung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch ein gewisses Maß an Hintergrundwissen über die relevanten Begriffe und deren Bedeutung.
Ein solides Rechtsverständnis ist für Sie als Klienten von großer Bedeutung, da es Ihnen ermöglicht, informierte Entscheidungen zu treffen. So können Sie die Konsequenzen bestimmter Verträge oder Vereinbarungen besser nachvollziehen und Risiken minimieren. Gerade in komplexen Rechtsbereichen, in denen Fehler oder Unklarheiten weitreichende Folgen haben können, ist die Kenntnis der wesentlichen rechtlichen Begriffe von unschätzbarem Wert.
Dabei spielt die Notarin eine zentrale Rolle. Sie sorgt nicht nur dafür, dass alle rechtlichen Schritte korrekt und gesetzeskonform durchgeführt werden, sondern steht Ihnen auch als neutrale und fachkundige Beraterin zur Seite. Durch ihre Unabhängigkeit gewährleistet die Notarin, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben und keine Partei benachteiligt wird. Sie begleitet Sie durch den gesamten Prozess, klärt Sie über alle wesentlichen Aspekte auf und stellt sicher, dass alle Erklärungen rechtlich bindend und eindeutig sind.
Dieses Glossar unterstützt Sie dabei, das Vertrauen in die notariellen Prozesse zu stärken und erleichtert Ihnen den Zugang zu komplexen juristischen Themen. So können Sie sich sicher sein, dass Sie durch die Expertise der Notarin jederzeit umfassend betreut werden und Ihre Anliegen in sicheren Händen sind.
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Als erfahrene Notarin stehe ich Ihnen bei allen wichtigen rechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Mein Ziel ist es, Sie nicht nur umfassend und kompetent zu beraten, sondern Ihnen auch komplexe juristische Zusammenhänge verständlich zu erklären.
Rechtsfragen, sei es bei Immobiliengeschäften, Erbangelegenheiten oder der Gründung von Gesellschaften, können oftmals kompliziert und schwer nachvollziehbar sein. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Klient stets bestens informiert und über alle rechtlichen Konsequenzen im Bilde sind. Mit meiner Expertise begleite ich Sie sicher durch diese Prozesse und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Interessen geschützt werden.